Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden.
Eine Antragstellung ist bei uns im Bürgerservice möglich. Um die Wartezeiten im Gemeindeamt für alle Bürger*innen möglichst gering zu halten, bitten wir Sie, für die Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen sowie für die ID Austria vorab einen Termin im Bürgerservice unter T. 0316 583483 oder per Mail an gemeinde@thal.gv.at zu vereinbaren. Ihr Team der Marktgemeinde Thal!