Thal-Logo

  • Bildung & Kultur


    • Kinder & Bildung
    • Sehenswürdigkeiten
    • Vereine
    • Kirche & Pfarre
    • Arnold Schwarzenegger
  • Politik & Verwaltung


    • Chronik
    • Zahlen & Fakten
  • Gesundheit & Soziales


    • Medizinische Versorgung
    • Hauskrankenpflege
    • Pflegegeld
    • Gepflegt Wohnen Pflegeheim Thal
    • Familie & Kinder
    • Notdienste
  • Umwelt & Wohnen


    • Umwelt
    • Bauen & Wohnen
    • Müll
    • Kanal
  • Freizeit & Tourismus


    • Freizeitangebote
    • Wandern & Radfahren
    • Tourismus
    • Termine & Veranstaltungen
    • News
  • Bürgerservice


    • Abfuhrkalender & Müllinformation
    • CITIES-App
    • Digitale Amtstafel
    • Archiv
    • Aktuelles
    • Bürgerservice

Umwelt

Ein ruhiger See umgeben von einem dichten Wald aus herbstlich gefärbten Bäumen unter einem klaren blauen Himmel mit wogigen Wolken und einem schmalen Mondsichel.
  • pdf-preview-image-6a0c3353ecb7b9ff5e1ffcbd
    Abfuhrordnung
  • Die Hundeabgabeordnung für die Marktgemeinde Thal, beschlossen durch Gemeinderatsbeschluss vom 11.12.2013, legt eine Hundesteuer fest, basierend auf § 15 Abs. 3 Z 2 des Bundesfinanzausgleichsgesetzes 2008 und dem Landesgesetz vom 3. Juli 2012. Die Verordnung befreit bestimmte Hunde von der Steuer. Besitzer müssen das Alter ihres Hundes nachweisen, um die Steuer zu vermeiden.
    Hundeabgabeordnung
  • Marktgemeinde Thal KFZ-Stellplatz-Verordnung 2023. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Thal hat in seiner Sitzung vom 29.03.2023 gemäß § 89 Abs. 4 Steiermärkisches Baugesetzetz - Stmkg. BauG die nachstehende Verordnung für Marktgemeinde Thal, mit welcher die Mindestzahl der erforderlichen Abstellflächen für Kraftfahrzeuge oder Garagen sowie Besucherparkplätze bei Neu- und Zubauten geregelt wird, beschlossen:
    KFZ-Stellplatz-Verordnung
  • Der Gemeinderat der Marktgemeinde Thal hat gemäß § 7 Kanalabgabengesetz 1955, LGBl. Nr. 71 i.d.g.F. die letzte Kanalabgabenordnung beschlossen. §1 definiert den Geltungsbereich. §2 beschreibt die Beitragshöhe für die Kanalisation. §3 legt den Einheitssatz für die Beitragsberechnung fest.
    Kanalabgabenordnung
  • Dokument der Gemeinde Thal vom 30.03.1999 legt Vorschriften zum Lärmschutz fest. Lärmverursachende Tätigkeiten wie Klopfen und Staubsaugen sind nur von Montag bis Freitag, 8-12 Uhr und 14-19 Uhr erlaubt. Ähnliche Tätigkeiten an Samstagen und Feiertagen sind auf 8-12 Uhr und 14-18 Uhr beschränkt.
    Lärmschutzverordnung
  • Das Bild zeigt ein Dokument mit dem Titel 'Lustbarkeitsabgabeverordnung'. Es beschreibt die Anforderungen für die Unterhaltungssteuer, einschließlich Veranstaltungen und Aufführungen, Ausstellungen, Messen, Werbeveranstaltungen und verschiedene andere Aktivitäten. Das Dokument ist strukturiert mit Abschnitten, die die Vorschriften und Arten von Veranstaltungen, die der Steuer unterliegen, detailliert erläutern.
    Lustbarkeitsabgabeverordnung
  • Der Gemeinderat von Thal erließ eine Verordnung am 12.09.2012 gemäß § 41 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 i.d.g.F. Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken müssen Schäden verhindern und sicherstellen, dass ihr Grundstück nicht für unbefugte Aktivitäten genutzt wird. Die Pflege ist zweimal im Jahr zwischen dem 15. Juni und dem 31. August erforderlich, um das Eindringen von Unkraut und Schädlingen zu verhindern.
    Mähverordnung
  • Der Gemeinderat der Marktgemeinde Thal hat am 15.09.2010 eine Verordnung erlassen, die die Nutzung öffentlicher Grünflächen im Bereich des Thalersees regelt. Verboten sind das Entzünden von Feuerstellen und das Betreiben von Grill- oder Kochgeräten. Ausnahmen sind für von der Gemeinde genehmigte Veranstaltungen auf den dafür konkret zugelassenen Flächen erlaubt.
    Ortspolizeiliche Verordnung Thalersee
  • Eine Mitteilung der Gemeinde Thal, Am Kirchberg 2, 8051 Thal. Erklärung für den Jahresmietsaldo gemäß dem Gesetz über den Zweitwohnsitz und den Mietsaldo (StZWA).
    Wohnsitzleerstandsabgabe
  • Das Dokument ist ein Formular zur Erklärung einer Zweitwohnsitzabgabe gemäß § 2 des Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetzes. Es erfordert die Adresse des Wohnsitzes und beinhaltet eine Tabelle zur Berechnung des Steuersatzes basierend auf der nutzbaren Wohnfläche in Quadratmetern.
    Zweitwohnsitzabgabe

Übersicht

  • Abfallmanagement
  • Bürgerservice
  • Amts- & Sprechzeiten
  • Digitale Amtstafel
  • Umweltzentrum

Kontakt

  • Am Kirchberg 2, 8051 Thal, AUT
  • gemeinde@thal.gv.at
  • +43 316 583483
  • Schließt bald

App Store

  • Android
  • iOS
  • Huawei

Rechtliches

  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum

Aktuelles

  • Gemeinde Info
  • Digitale Amtstafel
  • News

© 2026 Thal — powered by CITIES.

  • CITIES-Logo